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      1 year ago

      Sagt der Artikel echt in keinem Wort… Zuständig sind in der Regel die unteren Immisionsschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte (also quasi Umweltamt u.Ä.). In bestimmten Fällen mischen sich aber auch die Länder ein (Großprojekte etc.).
      Das ganze Genehmigungsverfahren richtet sich nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG).

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        1 year ago

        Danke für die Antwort. Habe mir ja schon gedacht, dass es ja viele verschiedene Behörden sind, je nach Land, Kreis, Art des Antragsstellers etc, aber der Artikel hätte wirklich das einfach auch Mal so sagen können.

        So klingt die Schlagzeilen nämlich nach “Ampel verschläft Energiewende”, auch weil sie ja explizit Scholz’ Versprechen von 4 Windkraftanlagen pro Tag nennen, aber dass es kompliziert ist und es Dinge gibt, die nicht in der Hand der Bundesregierung liegen, wird nicht erwähnt.