In der Folge hieße das, dass Obdachlose keinen Anspruch auf Zivilrecht haben. Mir kommt es eher so vor, als ob man hier einen Grund gesucht hat, das Verfahren gar nicht erst stattfinden zu lassen.
Natürlich können Obdachlose klagen. Es passiert auch immer wieder. Meistens wird auf Unterbringung oder wegen Nichterbringung von zustehenden Leistungen geklagt.
Sind in diesen Fällen nicht jeweils Verwaltungen beklagt und es gilt eine eigene Prozessordnung?
Das ist tatsächlich ein Riesenproblem. Hilfsorganisationen (Bahnhofsmission, Caritas/Diakonie, …) bieten deswegen häufig die Option an, sich dort zu melden und einen Briefkasten zu haben. Auch mit der Option, die viele Betroffene aus unterschiedlichsten Gründen nicht wahrnehmen können, bleibt die Rechtslage von Wohnungslosen häufig katastrophal.
Die JVA-Adresse des Gefangenen sei dabei nicht ladungsfähig, da er flüchtig sei und damit signalisiert habe, seinen Aufenthalt in der JVA dauerhaft aufzugeben, stellt das Gericht klar.
Ich liebe es, wenn absurde Situationen mit Formalsprache kollidieren.
“Wie ist die Freiheit so?”
“Kann nicht klagen…”