Der Zentralrat der Konfessionsfreien begrüßt die heutige Ablehnung des Deutschen Bundestags beider Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe. Dazu hatte der Zentralrat die Abgeordneten mehrfach aufgerufen. "Damit bleibt der freiheitliche Geist des Urteils vom Bundesverfassungsgericht voll erhalten", freut sich der Vorsitzende Philipp Möller.
Kann der Verwandte aber auch, wenn es ein Gesetz zur Suizidhilfe gäbe. Muss es natürlich auch, denn wenn Verwandter den Verdacht hat, dass hier eine vorsätzliche Tötung vorliegt, sollte das untersucht werden. Das Risiko, dass einer klagt, ist also so oder so gegeben.