Eine Wanderung machen und den GPX-Track mit Freunden teilen? Das wird schwierig, wenn ein Referentenentwurf des Bundeswaldgesetzes so verabschiedet wird.

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In der “Forst-Praxis” wurde dies plakativ als “komoot-Paragraf” bezeichnet. Heiko Mittelstädt von der Deutschen Initiative Mountainbike e. V. (DIMB) verdeutlicht die Empörung der Waldnutzer: “Der § 33 enthält Regelungen, die jeden Erholungsnutzer, ob zu Fuß, mit dem Rad oder zu Pferd, betreffen. Wer mit seinem Smartphone seine Route trackt, oder einfach nur ein Foto in den sozialen Medien teilt, der kann bei falscher Voreinstellung schnell mit einem Verbotstatbestand konfrontiert werden.”

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Der Entwurf könnte auch das bloße Erfassen der Wege und Wegmerkmale infrage stellen, was die Arbeit der OpenStreetMap-Community unmittelbar gefährden könnte. Weiße Flecken gibt es nur in sehr wenigen Staaten, würden dann aber in Deutschland auftreten, wenn ein Waldbesitzer zum Erfassen der Wegedaten etwa keine Erlaubnis erteilt. Sie einzuholen, ist auch praktisch schwierig, denn Kontaktadressen der Besitzer sind an Ort und Stelle kaum aufzutreiben.

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  • gajustempus@feddit.de
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    7 months ago

    das Schnüre zu spannen ist genau so falsch, eventuell sogar noch etwas falscher, da es unmittelbar lebensgefährlich ist.

    Wenn ich allerdings sehe, wie etliche, ehrenamtliche Leute zum dritten oder vierten Mal im gleichen Monat diese wilden Strecken beseitigen und neue Bäume und Sträucher pflanzen, nur um dann eine Woche später WIEDER alles demoliert vorzufinden, kann ich deren Gram und Hilfeschrei nach Wegen, etwas gegen diese Leute zu machen, zumindest im Ansatz verstehen - auch wenn ichs ganz und gar nicht gutheißen kann.

    Es ist ein Schrei der Hilflosigkeit. Denn selbst WENN man einen von diesen Leuten erwischen würde (die sind ja meist in der Gruppe unterwegs), wie sollte man da etwas machen? Festhalten, bis die Polizei IRGENDWANN kommt? Viel Spass…