Die Begründung des Gerichts für das Urteil: Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen. Alternativ hätten die Autofahrer auch mehr Zeit einplanen können.

Zum anderen habe der Verkehr nur etwas länger als eine halbe Stunde gestanden. Dies sei “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” in Berlin noch “moderat”. Es habe sich zwar ein Rückstau an der Blockade gebildet. “Dessen Ausmaß sich anhand der Aktenlage nicht feststellen lässt, der Verkehr ist aber nur kurzzeitig zum absoluten Stillstand gekommen”, so die Urteilsbegründung. Eine Sprecherin der Berliner Gerichte betonte jedoch, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelte.

  • Nemooo@feddit.de
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    1 year ago

    Zum einen sei es den Autofahrern vorab möglich gewesen, auf den öffentlichen Personennahverkehr umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, Straßen in der Hauptstadt blockieren zu wollen.

    Uff, also einfach meine Nötigung ankündigen dann ist es keine Nötigung weil angekündigt?

    Wäre interessant wie das Urteil aussehen würde wenns umgekehrt gewesen wäre…

    • GenericUsername@feddit.de
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      1 year ago

      Wäre interessant wie das Urteil aussehen würde wenns umgekehrt gewesen wäre…

      Was meinst du mit umgekehrt?

      • Nemooo@feddit.de
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        1 year ago

        Umgekehrt eben:

        Zum einen sei es den ÖPNV-Teilnehmern vorab möglich gewesen, auf das Auto umzusteigen, da die “Letzte Generation” bekannt gemacht hatte, U-Bahnlinien in der Hauptstadt blockieren zu wollen.

        • 🦄🦄🦄@feddit.de
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          1 year ago

          Denkst du denn, dass es vielleicht, zwecks Verfügbarkeit, einen Unterschied gibt zwischen dem öffentlichem Nahverkehr und Privat -Fahrzeugen?