Die Deutsche Bahn ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen. Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.
Das ist aber nicht gottgegeben, das kann man ändern.