Erneut muss sich derzeit ein sogenannter Klimaaktivist vor einem Ravensburger Gericht verantworten. Bei diesen Verhandlungen geht es im Kern zumeist darum: Wo enden Protestaktionen, wo beginnt der Rechtsbruch? Im Kern geht es aber auch um die Frage, wie schwierig es ist, darüber juristisch zu befinden.
Acht Menschen klettern zeitgleich auf acht in der Ravensburger Altstadt wachsende Bäume und hängen dort Banner gegen die Klimapolitik auf. Sie sitzen an verschiedenen Orten, kommunizieren untereinander nicht. Ist das eine anmeldepflichtige Versammlung unter freiem Himmel nach Paragraf 14 Versammlungsgesetz?
Greift dieselbe Rechtsnorm bei einer improvisierten Pressekonferenz von Aktivisten in einem Waldstück bei Vogt, das ohne Hilfe nicht auffindbar wäre?
Oder: Ist es Hausfriedensbruch, wenn Menschen ein Protestplakat vom Dach der Weingartener Basilika abrollen, ohne das Gebäude zuvor betreten zu haben?
Ich wünschte ich wäre so gut darin Grauzonen zu finden
Mit diesen Fragen beschäftigte sich in dieser Woche die Strafkammer des Ravensburger Landgerichts in einer Berufungsverhandlung.
Ein Beschluss steht noch aus. Unbeantwortet ist daher auch die Frage: Lohnen sich die in solchen Fällen zeitfressenden Untersuchungen seitens der bekanntermaßen überlasteten deutschen Justiz angesichts von solchem Klein-klein? Oder wäre es die Kapitulation des Rechtsstaats, einfach darüber hinwegzusehen?
Martin Hussels-Eichhorn, Vorsitzender Richter am Ravensburger Landgericht, nimmt das aktuelle Berufungsverfahren ernst. Und schlägt vor, dass Staatsanwalt wie Beklagter auf weitere Rechtsmittel verzichten und auf die jeweilige Berufung. Oberstaatsanwalt Peter Vobiller ist dazu bereit, der Angeklagte Martin Lang nicht. Was Vobiller nicht daran hindert, am Ende eine Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen à 30 Euro zu fordern.
Er scheint sicher zu sein, dass Lang an einer genehmigungspflichtigen Versammlung teilnahm, sie vermutlich sogar leitete, dass er übers Dach auf den Basilika-Vorsprung gelangte und damit Hausfriedensbruch beging.
Die Angeklagtenseite sieht das freilich anders. Es habe weder in Ravensburg noch bei Vogt eine öffentliche Versammlung gegeben, Martin Lang sei daher kein Versammlungsleiter gewesen.
500 IQ Move
Sich mit einem politisch motivierten Banner an die Wand eines Kulturdenkmals zu lehnen, sei nichts anderes, als dieses von einem Gebäudevorsprung abzuseilen, nachdem man diesen durch eine öffentlich zugängliche Sicherheitsleiter betreten habe. Die Forderung daher: Freispruch.
Der Angeklagte, der nicht vorbestraft ist, sagte vor Gericht, er agitiere seit rund 30 Jahren mit legalen Mitteln gegen eine sich seiner Meinung nach anbahnende Klimakatastrophe.
Nicht nur seiner Meinung nach
Um gehört zu werden, setze man inzwischen nicht mehr nur auf Argumente, sondern auch auf plakative Botschaften. Niedere Beweggründe habe er nicht. Vor öffentlichen Aktionen ließe er sich rechtlich beraten.
Kann ich mir den Anwalt mal ausleihen?
Zum Fall der Weingartener Basilika meinte er: „Wenn oben Leute ein Plakat hissen und unten Schaulustige stehen und zuschauen, ist das dort dann auch eine Versammlung?“
Am Freitag will das Ravensburger Landgericht den aktuellen Fall abschließen - juristisch sauber im Rahmen des Gesetzes. Ob der zeitliche und finanzielle Aufwand dafür verhältnismäßig sind, steht nicht zuletzt aufgrund der Höhe der geforderten Geldstrafe auf einem anderen Blatt.