Ein betrunkener Autofahrer hat auf der Autobahn seinen Rausch ausgeschlafen. Die Polizei entdeckte den Fahrer schlafend auf dem Standstreifen bei Glauchau.
Die Polizei kann beschreiben, was sie gesehen hat und dann ihre Schlüsse ziehen. Es steht der Person dann frei, dagegen Einspruch zu erheben oder erheben zu lassen, z.B. durch einen Anwalt.
Natürlich ist das niemals passiert, aber solange die Beamten das Gegenteil nicht beweisen können?
Ja, die vorherige Aussage steht, mir gehts nur um den Straftatbestand.
Die Polizei kann beschreiben, was sie gesehen hat und dann ihre Schlüsse ziehen. Es steht der Person dann frei, dagegen Einspruch zu erheben oder erheben zu lassen, z.B. durch einen Anwalt.