Mal eine eigene Untersuchung der Chatkontrolle:
Die Chatkontrolle wäre so, als würde die Post einen Brief öffnen. Das darf sie m.w.n. nicht (Briefgeheimnis).
Ebenso wäre es wie wenn die Polizei ein Fahrzeug auf der Straße anhält und Durchsucht. Darf sie (glaube ich) ohne Anlassfall ebenfalls nicht. Nur bei begründetem Verdacht.
---- andere Version:
Grundsätzlich darf der Staat/Ermittlungsbehörden nicht Daten auf deinem Gerät untersuchen (z.B. durch Staatstrojaner), denn das wäre wie eine Wohnungsdurchsuchung. Das darf ebenfalls nur bei begründetem Verdacht geschehen.
Bei der Chatkontrolle sieht’s schon anders aus: Die Sicherheitsbehörden könnten z.B. bei einem Bürgerkrieg eine allgemeine Ausgangssperre verhängen (entspricht einem Ausschalten der Straßen/Internet). Wer dann trotzdem auf der Straße ist / eine Nachricht im Internet verschickt, könnte durchsucht werden. Das darf aber meines Erachtens nicht im Friedensfall, sondern nur im Kriegs-/Bürgerkriegsfall verhängt werden.