Meinem Fahrgastrechteantrag wegen Nichtantritt der Reise aufgrund fehlendem ICE-Fahrradabteil wurde nicht entsprochen, weil eine elektronische Ticketkontrolle bereits vier Tage vor der Reise auf meinem Weg zur Arbeit stattgefunden hätte und der ursprüngliche ICE ja nur 7 Minuten verspätet war.
Nö: auf dem Arbeitsweg war mein Deutschlandticket kontrolliert worden.
Beim Fahrgastrechtecenter fanden die das dann auch seltsam - nachdem sie verstanden hatten, dass da irgendwas bei ihnen nicht stimmen kann. Ich krieg wieder 'n Bescheid; mal sehen was sie da sagen.
N.B. Die e-Ticket-Kontrollen der Reisenenden werden gespeichert und beim jeweiligen Kunden “irgendwie” zusammengeführt. (Was natürlich nicht sehr überaschend ist, aber so richtig notwendig ist das ja auch nicht?)
Ähm… finde ich auch aus anderen Aspekten fragwürdig (bin aber kein Anwalt)
Willkommen in der Datenschutz Hölle.