Minutenlang wartete eine Radfahrerin an einer Ampel – dann verlor sie die Geduld und überquerte die Kreuzung trotz Rotlicht. Sie verhielt sich womöglich korrekt, wie ein Gericht verkündete.
Konkret geht es um die Frage, ob ein Fahrrad auch bei Rot an einer Ampel mit Kontaktschleife halten muss, wenn die Kontaktschleife garnicht auf ein Fahrrad reagieren kann.
@GregorZ Ich finde die Ausführung des OLG relevant:
Die Betroffene habe nicht als Fußgängerin, sondern als Radfahrerin am Verkehr teilgenommen. Radfahrende seien nicht etwa als »qualifizierte Fußgänger« anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen »nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen«.
Das widerspricht dem dauernd Unsinn, dass man ja absteigen und schieben könne.
Eben. Sonst träfe das nämlich auch auf Autofahrer zu. Auch die können aussteigen und schieben (das hat wohl fast jeder Autofahrer irgend wann sogar schon mal gemacht)
Gilt bei anderen Autofahren am Fenster klopfen, weil die zu dumm sind auf die Schleife zu fahren?
Ich glaube nicht das das ausser mr.bean schon mal jemand gemacht hat.
hier!
Ich tat dies schon.
Zugegeben mit einem Golf 2, der leer noch gut unter einer Tonne lag. Mit einem heutigen 2+ Tonnen SUV macht das noch viel weniger Spaß.
Ich fordere den Schiebetest bei der Zulassung. Ein Fahrzeug darf nur auf einen Halter zugelassen werden, wenn dieser es Alleine mindestens 20m auf ebenem Asphalt schieben kann. Bevor er das Fahrzeug einer anderen Person zum Fahren überlässt, muss dokumentiert werden, dass der Schiebetest ebenfalls durchgeführt und bestanden wurde. Ausnahmen gibt es nur für Berufskraftfahrer.
Die müssen nämlich nicht schieben sondern dürfen auch mithilfe eines Gespanns ziehen, damit der Verkehr während des Tests im Auge behalten werden kann.
Warum sollte ein Halter ohne Führerschein, sein Auto schieben müssen?
Ohne Führerschein darf er es doch sowieso nicht im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Er darf es aber Zulassen, Versichern und besitzen. Deshalb ist das Recht auch so komplex, Fahrer, Eigentümer, Halter und Versicherer könnten 4 verschiedene Personen sein. Also Schiebetest nur vom Fahrer alle 2 Jahre beim TÜV.
Schieben darf er wohl. Er darf ja auch abgeschleppt werden.
Das Urteil ist als ganzes recht lesenswert, wenn man sich für sowas interessiert.