Ein betrunkener Autofahrer hat auf der Autobahn seinen Rausch ausgeschlafen. Die Polizei entdeckte den Fahrer schlafend auf dem Standstreifen bei Glauchau.
Aber vielleicht hat er sich ja betrunken vors Steuer gelegt, nachdem ein für ihn fahrender Mensch angehalten hat, um in ein anderes Auto umzusteigen und ihn auf dem Rückweg wieder abzuholen? Damit wäre er nicht betrunken gefahren und man müsste ihm das Gegenteil erstmal nachweisen.
Die Polizei kann beschreiben, was sie gesehen hat und dann ihre Schlüsse ziehen. Es steht der Person dann frei, dagegen Einspruch zu erheben oder erheben zu lassen, z.B. durch einen Anwalt.
Vielleicht nicht beim Führen des Fahrzeugs, aber durchaus am Steuer
Aber vielleicht hat er sich ja betrunken vors Steuer gelegt, nachdem ein für ihn fahrender Mensch angehalten hat, um in ein anderes Auto umzusteigen und ihn auf dem Rückweg wieder abzuholen? Damit wäre er nicht betrunken gefahren und man müsste ihm das Gegenteil erstmal nachweisen.
Vielleicht, auch wenn ich es für unwahrscheinlich halte.
Was aber nichts an meiner vorherigen Aussage ändert
Natürlich ist das niemals passiert, aber solange die Beamten das Gegenteil nicht beweisen können?
Ja, die vorherige Aussage steht, mir gehts nur um den Straftatbestand.
Die Polizei kann beschreiben, was sie gesehen hat und dann ihre Schlüsse ziehen. Es steht der Person dann frei, dagegen Einspruch zu erheben oder erheben zu lassen, z.B. durch einen Anwalt.